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BVerwG zu Arbeitszeit von Lehrkräften: Schulleiter bekommt kein zusätzliches Geld für Überstunden
Ein ehemaliger Grundschulrektor macht jede Woche Überstunden – Geld bekommt er dafür aber nicht. Wer überlastet ist, muss Aufgaben beiseiteschieben, statt eigenmächtig mehr zu arbeiten, entschied das BVerwG.
Ein ehemaliger Grundschulrektor macht jede Woche Überstunden – Geld bekommt er dafür aber nicht. Wer überlastet ist, muss Aufgaben beiseiteschieben, statt eigenmächtig mehr zu arbeiten, entschied das BVerwG.
Quelle: Legal Tribune Online