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BVerwG zu Europäischen Schulen: Umrechnung von Abiturnoten in NRW ist rechtmäßig
Damit Absolventen Europäischer Schulen an Universitäten in NRW studieren können, muss ihre Abinote ins deutsche Notensystem umgerechnet werden. So, wie NRW das macht, ist das rechtmäßig, bestätigte jetzt das BVerwG.
Quelle: Legal Tribune Online