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Mathias GierthRechtsanwalt
AllgemeinLegal Tribune Online

BVerwG zur Abfallentsorgung: Waldeigentümer muss nicht immer für wilden Müll zahlen

Für die Beseitigung von wildem Müll muss nicht automatisch der Waldeigentümer geradestehen. Das hat das BVerwG entschieden. Maßgeblich sind die Grundsätze der öffentlich-rechtlichen GoA.

Quelle: Legal Tribune Online