
SozialrechtBundessozialgericht — Pressemitteilungen
Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente nicht verfassungswidrig
Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten - anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - angerechnet. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat am 27. November 2025 entschieden, dass dies nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (Aktenz
Quelle: Bundessozialgericht — Pressemitteilungen