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Mathias GierthRechtsanwalt
SozialrechtBundessozialgericht — Pressemitteilungen

Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente nicht verfassungswidrig

Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten - anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - angerechnet. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat am 27. November 2025 entschieden, dass dies nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (Aktenz

Quelle: Bundessozialgericht — Pressemitteilungen