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Einseitige Vertagsänderungen bei Internetverträgen: EuGH stärkt Rechte von Endnutzern im Streit um Vodafone-AGB
Dürfen Internetanbieter einseitig Verträge ändern? Aus Sicht von Vodafone folgt ein solches Recht aus dem Telekommunikationsgesetz. Der EuGH widerspricht.
Quelle: Legal Tribune Online