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Einstweilige Anordnung des BVerfG: Lina E. muss vorerst aus der Beugehaft entlassen werden
Weil sie sich nicht selbst belasten wollte, verweigerte die Linksextremistin vor dem OLG Dresden die Aussage – und kam dafür in Beugehaft. Das BVerfG hat deren Vollzug nun vorläufig gestoppt. Ob sie schweigen durfte, ist noch nicht geklärt.
Quelle: Legal Tribune Online