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Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Die Übernahme fremder Flensburg-Punkte bleibt verboten
Wer in Flensburg Punkte eines anderen übernimmt oder auf einen anderen schiebt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro. Gegen die Regelung zog ein Mann nach Karlsruhe. Dem BVerfG genügte seine Argumentation jedoch nicht.
Quelle: Legal Tribune Online