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EuGH zu Erstattungsanspruch bei grober Fahrlässigkeit: Bank muss Phishing-Opfer zunächst entschädigen
Opfer von Phishing-Angriffen können von ihrer Bank zügige Rückerstattung verlangen. Wer den Verlust am Ende tragen muss, entscheidet sich danach. Die Bank muss Kunden ein Fehlverhalten erst nachweisen.
Quelle: Legal Tribune Online