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EuGH zur Vernehmung ohne Anwalt: Ermittler müssen warten, bis der Verteidiger da ist
In Ungarn ist es eine knappe Zwei-Stunden-Frist, in Tschechien liegt sie bei 48 Stunden: Ist dann kein Anwalt da, dürfen Ermittler Verdächtige auch ohne Verteidiger vernehmen. Dass das unionsrechtswidrig ist, hat jetzt der EuGH klargemacht.
Quelle: Legal Tribune Online