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EuGH zur Veröffentlichung von Sportler-Namen: Doping-Pranger im Netz rechtlich unbedenklich
An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.
An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.
Quelle: Legal Tribune Online