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Mathias GierthRechtsanwalt
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Legal Tribune Online

EuGH zur Veröffentlichung von Sportler-Namen: Doping-Pranger im Netz rechtlich unbedenklich

An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.

An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.

Quelle: Legal Tribune Online