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Mathias GierthRechtsanwalt
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FG Baden-Württemberg zur doppelten Haushaltsführung: Ein Wohnmobil ist keine Zweitwohnung

Wohnmobil statt Zweitwohnung: Ein Arbeitnehmer wollte sich das tägliche Pendeln über 72 Kilometer ersparen und sein mobiles Zuhause steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg überzeugte das nicht.

Wohnmobil statt Zweitwohnung: Ein Arbeitnehmer wollte sich das tägliche Pendeln über 72 Kilometer ersparen und sein mobiles Zuhause steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg überzeugte das nicht.

Quelle: Legal Tribune Online