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FG Baden-Württemberg zur doppelten Haushaltsführung: Ein Wohnmobil ist keine Zweitwohnung
Wohnmobil statt Zweitwohnung: Ein Arbeitnehmer wollte sich das tägliche Pendeln über 72 Kilometer ersparen und sein mobiles Zuhause steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg überzeugte das nicht.
Wohnmobil statt Zweitwohnung: Ein Arbeitnehmer wollte sich das tägliche Pendeln über 72 Kilometer ersparen und sein mobiles Zuhause steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg überzeugte das nicht.
Quelle: Legal Tribune Online