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Mathias GierthRechtsanwalt
ArbeitsrechtBundesarbeitsgericht — Pressemitteilungen

Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union berufen

Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union berufen

Pressemitteilung Nr.: 9/26

Quelle: Bundesarbeitsgericht — Pressemitteilungen