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Mathias GierthRechtsanwalt
MietrechtLTO — Miet- und WEG-Recht

Gebäudemodernisierungsgesetz: Koalition verständigt sich auf Kostenbremse für Mieter

Einigung beim "Heizungsgesetz": Entscheidet sich der Vermieter für eine fossile Gas- oder Ölheizung, sollen Mieter zwar weiter die Kosten für CO2, Netzentgelte und Biogas tragen. Allerdings nur zur Hälfte. Auch Vermieter werden beteiligt.

Quelle: LTO — Miet- und WEG-Recht