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Gegenstand muss nicht im Vermögen vorhanden gewesen sein: BGH klärt Voraussetzungen der erweiterten Einziehung
Wie weit gehen die Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung im Strafverfahren? Das hatte der Große Senat für Strafsachen beim BGH zu klären – mit erheblichen Folgen für die Praxis.
Quelle: Legal Tribune Online