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Grundsatzurteil vom OVG NRW zum Teleshopping-Sender QVC: Verkaufssendungen sind kein "public value"
Der Teleshopping-Sender QVC hat keinen Anspruch auf Aufnahme des Programmes in die Public-Value-Liste. Das OVG in Münster hat in einem Grundsatzurteil entschieden. Vorrangig zu berücksichtigen seien andere Sendungen.
Der Teleshopping-Sender QVC hat keinen Anspruch auf Aufnahme des Programmes in die Public-Value-Liste. Das OVG in Münster hat in einem Grundsatzurteil entschieden. Vorrangig zu berücksichtigen seien andere Sendungen.
Quelle: Legal Tribune Online