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Helene Fischer erneut vor dem BGH: Fotos mit Baby kein schwerer Eingriff ins Persönlichkeitsrecht
Der Schlagerstar verliert erneut vor dem BGH: Nach der RTL-Entscheidung hat das Gericht auch in den Verfahren gegen "Superillu" und "Freizeitwoche" entschieden, dass es keine Geldentschädigung für veröffentlichte Fotos mit Baby gibt.
Der Schlagerstar verliert erneut vor dem BGH: Nach der RTL-Entscheidung hat das Gericht auch in den Verfahren gegen "Superillu" und "Freizeitwoche" entschieden, dass es keine Geldentschädigung für veröffentlichte Fotos mit Baby gibt.
Quelle: Legal Tribune Online