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Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Kein subsidiärer Schutz für jungen Afghanen
In Afghanistan herrscht kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt mehr – so sieht es zumindest der VGH Hessen. Deshalb muss ein gesunder junger Mann zurück in sein Herkunftsland.
In Afghanistan herrscht kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt mehr – so sieht es zumindest der VGH Hessen. Deshalb muss ein gesunder junger Mann zurück in sein Herkunftsland.
Quelle: Legal Tribune Online