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Mathias GierthRechtsanwalt
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Hessischer VHG zur Tour de Natur: Fahrrad-Demo darf nicht auf die A5

Die Tour de Natur wollte auf ihrer Etappe für rund 3,5 Kilometer über die Autobahn A5 fahren, um gegen deren Ausbau zu protestieren. Daraus wird jedoch nichts, obwohl eigentlich die Wahl des Ortes unter die Demonstrationsfreiheit fällt.

Die Tour de Natur wollte auf ihrer Etappe für rund 3,5 Kilometer über die Autobahn A5 fahren, um gegen deren Ausbau zu protestieren. Daraus wird jedoch nichts, obwohl eigentlich die Wahl des Ortes unter die Demonstrationsfreiheit fällt.

Quelle: Legal Tribune Online