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Hessisches LSG zur nicht bezahlten Ersatzpflege: Erbin geht bei Pflegekasse leer aus
Wenn Angehörige die Pflege zeitweise nicht übernehmen, springt eine Ersatzpflegeperson ein. Die Kosten dafür erstattet die Pflegekasse. Doch was passiert, wenn die pflegebedürftige Person stirbt, bevor sie für die Ersatzpflege bezahlt hat?
Quelle: Legal Tribune Online