
SozialrechtBundessozialgericht — Pressemitteilungen
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (B 2 U 3/24 R).
Quelle: Bundessozialgericht — Pressemitteilungen