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Mathias GierthRechtsanwalt
SozialrechtBundessozialgericht — Pressemitteilungen

Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“

Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (B 2 U 3/24 R).

Quelle: Bundessozialgericht — Pressemitteilungen