Zu allen Beiträgen
Legal Tribune Online
Keine Kassenleistung, aber steuerlich absetzbar: Kosten für "Hirnschrittmacher" sind außergewöhnliche Belastung
Ein Mann aus Baden-Württemberg hatte sich zur Behandlung seiner Depression einer Tiefen Hirnstimulation unterzogen. Die Krankenkasse zahlte nicht. Deshalb wollte er die Kosten steuermindernd berücksichtigen lassen. Das FG Baden-Württemberg gab ihm nun recht.
Ein Mann aus Baden-Württemberg hatte sich zur Behandlung seiner Depression einer Tiefen Hirnstimulation unterzogen. Die Krankenkasse zahlte nicht. Deshalb wollte er die Kosten steuermindernd berücksichtigen lassen. Das FG Baden-Württemberg gab ihm nun recht.
Quelle: Legal Tribune Online