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Mathias GierthRechtsanwalt
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Keine Kassenleistung, aber steuerlich absetzbar: Kosten für "Hirnschrittmacher" sind außergewöhnliche Belastung

Ein Mann aus Baden-Württemberg hatte sich zur Behandlung seiner Depression einer Tiefen Hirnstimulation unterzogen. Die Krankenkasse zahlte nicht. Deshalb wollte er die Kosten steuermindernd berücksichtigen lassen. Das FG Baden-Württemberg gab ihm nun recht.

Ein Mann aus Baden-Württemberg hatte sich zur Behandlung seiner Depression einer Tiefen Hirnstimulation unterzogen. Die Krankenkasse zahlte nicht. Deshalb wollte er die Kosten steuermindernd berücksichtigen lassen. Das FG Baden-Württemberg gab ihm nun recht.

Quelle: Legal Tribune Online