
SozialrechtBundessozialgericht — Pressemitteilungen
Keine Rentenversicherungspflicht bei bloßer Sachleistungsaushilfe
Die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung an ihre Versicherten. Eine Rentenversicherungspflicht entsteht daher nur, wenn die gepflegte Person in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist und das Gesetz d
Quelle: Bundessozialgericht — Pressemitteilungen