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KG urteilt anders als OLG Frankfurt am Main: "Bestellen"-Knopf begründet keine Zahlungsverpflichtung
Erst kürzlich hat das OLG Frankfurt entschieden, dass durch Drücken eines "Bestellen"-Knopfes ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen kann, obwohl das Verbraucherschutzrecht etwas anderes sagt. Strenger beurteilt das nun das Kammergericht.
Quelle: Legal Tribune Online