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Klagender Wiesn-Wirt unterliegt vorm BayObLG: Festzelte zuerst, Rechtsfragen später
Ein Wiesn-Wirt wollte die Vergabe zweier großer Festzelte stoppen und eine europaweite Ausschreibung erzwingen. Im Eilverfahren scheiterte er nun vor dem BayObLG – allerdings nicht an seinen Argumenten, sondern am Kalender.
Ein Wiesn-Wirt wollte die Vergabe zweier großer Festzelte stoppen und eine europaweite Ausschreibung erzwingen. Im Eilverfahren scheiterte er nun vor dem BayObLG – allerdings nicht an seinen Argumenten, sondern am Kalender.
Quelle: Legal Tribune Online