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Mathias GierthRechtsanwalt
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Legal Tribune Online

Laut VG Oldenburg sind 130 Meter nicht zu weit: Anwohnern ist es zumutbar, ihre Mülltonnen zu einem Sammelplatz zu bringen

Weil die Müllabfuhr in einer Sackgasse nicht wenden kann, sollten die Anwohner ihre Tonnen 130 Meter weit ziehen müssen. Das ist zumutbar, entschied das VG Oldenburg. Wegen einer neuen Lösung war die Maßnahme aber nicht mehr erforderlich.

Weil die Müllabfuhr in einer Sackgasse nicht wenden kann, sollten die Anwohner ihre Tonnen 130 Meter weit ziehen müssen. Das ist zumutbar, entschied das VG Oldenburg. Wegen einer neuen Lösung war die Maßnahme aber nicht mehr erforderlich.

Quelle: Legal Tribune Online