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LG Frankenthal zu Küchenkauf im Möbelhaus: Eine Unterschrift ist noch kein Vertragsschluss
BGB AT beim Landgericht: Dass beim Vertragsschluss die essentialia negotii vorliegen müssen, zeigt der Fall einer Frau, die zwar für den Kauf einer Küche unterschrieb, gleichwohl aber noch nicht vertraglich gebunden wurde.
Quelle: Legal Tribune Online