Zu allen Beiträgen
Legal Tribune Online
LG Hagen zu Sanktionen bei Gefangenenpost: "Wer eigenes Ejakulat versendet, hat vorher keine geistige Leistung erbracht"
In poetischer Deutlichkeit entschied das LG Hagen, dass Spermasendungen von Häftlingen keine Briefe im rechtlichen Sinne sind. Vielmehr bedürfen sie als Pakete regelmäßig der Erlaubnis seitens der Anstaltsleitung.
In poetischer Deutlichkeit entschied das LG Hagen, dass Spermasendungen von Häftlingen keine Briefe im rechtlichen Sinne sind. Vielmehr bedürfen sie als Pakete regelmäßig der Erlaubnis seitens der Anstaltsleitung.
Quelle: Legal Tribune Online