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LG Koblenz zu Verkehrssicherungspflicht von Straßenträgern: Motorradfahrer trägt Reparaturkosten trotz Schlaglochs selbst
Straßenträger müssen für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sorgen. Doch nicht jedes Schlagloch ist eine Pflichtverletzung. Das LG Koblenz hatte über die Reichweite der Verkehrssicherungspflicht zu entscheiden.
Quelle: Legal Tribune Online