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Mathias GierthRechtsanwalt
AllgemeinLegal Tribune Online

LG Köln sieht unlauteren Wettbewerb: Telekom darf Netzanzeige nicht für Werbung nutzen

"Im besten Netz" statt "telekom.de": In der oberen Ecke ihres Smartphones lasen viele Kunden im Januar 2026 plötzlich einen Werbeslogan. Diese Werbeaktion der Telekom landete vorm LG, das darin eine unzumutbare Belästigung der Nutzer sieht.

Quelle: Legal Tribune Online