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LG Köln zu Socia-Media-Plattform: Snapchat vestößt gegen Daten- und Jugendschutz
Snapchat verstößt gegen Regelungen zum Datenschutz und den Jugendschutz. Das hat das LG Köln entschieden. Antworten des KI-Chatbots würden Minderjährige zum Konsum von Alkohol animieren.
Quelle: Legal Tribune Online