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LG München I zu Whatsapp-Nachrichten: Kein Maklerlohn ohne formwirksamen Vertrag
Ein Makler verlangte rund 15.000 Euro Provision für den Verkauf einer Wohnung. Das LG München I wies die Klage ab: Messenger-Nachrichten genügten nicht für einen formwirksamen Maklervertrag. Das OLG bestätigte die Entscheidung.
Quelle: Legal Tribune Online