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LG München zu Verkehrssicherungspflicht bei Parkplätzen: Fitnessstudio haftet für Glatteis mit ungewöhnlichem Ursprung
Ein Parkplatz muss im Winter nicht immer frei von Schnee und Eis sein. Eine Besonderheit führte in diesem Fall aus der Pfalz dennoch zum Schmerzensgeld: Die Eisfläche entstand nämlich nicht in Folge von Niederschlägen.
Quelle: Legal Tribune Online