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Mathias GierthRechtsanwalt
AllgemeinLegal Tribune Online

LG München zu Verkehrssicherungspflicht bei Parkplätzen: Fitnessstudio haftet für Glatteis mit ungewöhnlichem Ursprung

Ein Parkplatz muss im Winter nicht immer frei von Schnee und Eis sein. Eine Besonderheit führte in diesem Fall aus der Pfalz dennoch zum Schmerzensgeld: Die Eisfläche entstand nämlich nicht in Folge von Niederschlägen.

Quelle: Legal Tribune Online