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LG Osnabrück zum Tierkauf: 710.000 Euro für ein Dressurpferd sind kein Wucher
Eine Händlerin, die Tiere für teils siebenstellige Summen an- und verkauft, ist alles, aber ganz sicher nicht unerfahren, hat das LG klargestellt. Auf ein Wuchergeschäft könne sie sich nicht berufen, nur weil ein Deal schlecht für sie ausging.
Eine Händlerin, die Tiere für teils siebenstellige Summen an- und verkauft, ist alles, aber ganz sicher nicht unerfahren, hat das LG klargestellt. Auf ein Wuchergeschäft könne sie sich nicht berufen, nur weil ein Deal schlecht für sie ausging.
Quelle: Legal Tribune Online