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LG zu scharfem Latte-macchiato-Glas: Die Gefahr im Kaffeeschaum
Beim Snack in einem Bäckereicafé will sich ein Mann am gesprungenen Latte-macchiato-Glas verletzt haben, der Kaffeeschaum habe die scharfe Kante versteckt. Schmerzensgeld bekommt er aber nicht, so das Landgericht Frankenthal.
Beim Snack in einem Bäckereicafé will sich ein Mann am gesprungenen Latte-macchiato-Glas verletzt haben, der Kaffeeschaum habe die scharfe Kante versteckt. Schmerzensgeld bekommt er aber nicht, so das Landgericht Frankenthal.
Quelle: Legal Tribune Online