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Legal Tribune Online
LSG Baden-Württemberg: Russin, die sich als Deutsche fühlt, bekommt keine Grundsicherung
Eine Frau beantragte unter deutschem Namen Grundsicherungsleistungen und sagte dabei, sie könne sich mit ihrer russischen Identität nicht identifizieren. Juristisch zählt aber nur der aufenthaltsrechtliche Status, erklärte ihr das LSG.
Eine Frau beantragte unter deutschem Namen Grundsicherungsleistungen und sagte dabei, sie könne sich mit ihrer russischen Identität nicht identifizieren. Juristisch zählt aber nur der aufenthaltsrechtliche Status, erklärte ihr das LSG.
Quelle: Legal Tribune Online