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Mathias GierthRechtsanwalt
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Legal Tribune Online

Nicht ganz nach Berliner Vorbild: Auch NRW erhält ein Antidiskriminierungsgesetz

Der Landtag von NRW stimmte für das Landesantidiskriminierungsgesetz. Das verbietet Diskriminierung durch Behörden und gibt Betroffenen Anspruch auf Entschädigung. Im Anwendungsbereich ist das Gesetz deutlich enger als das Berliner LADG.

Der Landtag von NRW stimmte für das Landesantidiskriminierungsgesetz. Das verbietet Diskriminierung durch Behörden und gibt Betroffenen Anspruch auf Entschädigung. Im Anwendungsbereich ist das Gesetz deutlich enger als das Berliner LADG.

Quelle: Legal Tribune Online