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OLG Düsseldorf sieht grobe Fahrlässigkeit: Hotelgast haftet für Wasserschaden wegen falschem Kleiderhaken
Ein Gast ließ es in seinem Hotelzimmer unfreiwillig regnen. Dass er einen Sprinklerkopf mit einem Kleiderhaken verwechselte, könnte ihn 150.000 Euro kosten. Das OLG entschied anders als die Vorinstanz und nahm den Mann in die Pflicht.
Quelle: Legal Tribune Online