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OLG Frankfurt am Main verneint Kontrahierungszwang: Privatschule darf sich von schludriger Schülerin trennen
Seit der ersten Klasse besucht ein Mädchen eine Privatschule. Weil sich ihre unentschuldigten Fehlzeiten häuften und die Eltern wichtige Fristen verpassten, durfte die Schule einen neuen Schulvertrag für die 12. Klasse ablehnen, so das OLG.
Seit der ersten Klasse besucht ein Mädchen eine Privatschule. Weil sich ihre unentschuldigten Fehlzeiten häuften und die Eltern wichtige Fristen verpassten, durfte die Schule einen neuen Schulvertrag für die 12. Klasse ablehnen, so das OLG.
Quelle: Legal Tribune Online