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OLG Frankfurt sieht "Antrag unter Abwesenden": Angebot per WhatsApp – 31 Tage mit Annahme warten ist zu lang
Ein WhatsApp-Angebot eines Freundes sollte einem Kläger 150.000 Euro bringen. Das OLG Frankfurt stuft WhatsApp zwar als Kommunikation unter Abwesenden ein. Doch auch die daher geltende längere Annahmefrist nützte hier dem Kläger nichts.
Ein WhatsApp-Angebot eines Freundes sollte einem Kläger 150.000 Euro bringen. Das OLG Frankfurt stuft WhatsApp zwar als Kommunikation unter Abwesenden ein. Doch auch die daher geltende längere Annahmefrist nützte hier dem Kläger nichts.
Quelle: Legal Tribune Online