Zum Inhalt springen
Mathias GierthRechtsanwalt
Zu allen Beiträgen
Legal Tribune Online

OLG Frankfurt zu medizinischer Notwendigkeit: Krankenkasse muss Hautstraffung bezahlen

Die Krankenkasse wollte die Kosten für eine Hautstraffung nach einer Fettabsaugung nicht übernehmen, weil dies nur ein kosmetischer Eingriff sei. Das OLG Frankfurt sah das anders. Eine volle Erstattung gab es allerdings nicht.

Die Krankenkasse wollte die Kosten für eine Hautstraffung nach einer Fettabsaugung nicht übernehmen, weil dies nur ein kosmetischer Eingriff sei. Das OLG Frankfurt sah das anders. Eine volle Erstattung gab es allerdings nicht. 

Quelle: Legal Tribune Online