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OLG Frankfurt zum Verbraucherschutz: Energieversorger müssen verständlich drohen, bevor sie den Hahn abdrehen
Weil ein Kunde nicht zahlte, wollte sein Gasversorger ihm den Hahn abdrehen. Das darf er allerdings erst mal nicht, so das OLG Frankfurt. Der Grund: Der Versorger habe nicht verständlich kommuniziert, dass der Kunde Gegenargumente nennen kann.
Weil ein Kunde nicht zahlte, wollte sein Gasversorger ihm den Hahn abdrehen. Das darf er allerdings erst mal nicht, so das OLG Frankfurt. Der Grund: Der Versorger habe nicht verständlich kommuniziert, dass der Kunde Gegenargumente nennen kann.
Quelle: Legal Tribune Online