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OLG Hamm zu Fernwärmeverträgen: Preiserhöhungsklauseln von Eon rechtswidrig
Die Verbraucherzentrale des Bundes kann einen Teilerfolg gegen das Energieunternehmen Eon verbuchen. Für viele Kunden könnte das bedeuten, dass es Geld zurückgibt. Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen.
Quelle: Legal Tribune Online