Zum Inhalt springen
Mathias GierthRechtsanwalt
Zu allen Beiträgen
Legal Tribune Online

OLG Köln bestätigt: Co-Regis­seur von "Kau­litz & Kau­litz" muss genannt werden

Ein Co-Regisseur hat einen Anspruch auf Anerkennung seiner Miturheberschaft am Werk, entschied das OLG Köln in Bezug auf die Netflix-Serie "Kaulitz & Kaulitz". Die vom Deutschen Fernsehpreis vorgebrachten Einwände überzeugten nicht.

Ein Co-Regisseur hat einen Anspruch auf Anerkennung seiner Miturheberschaft am Werk, entschied das OLG Köln in Bezug auf die Netflix-Serie "Kaulitz & Kaulitz". Die vom Deutschen Fernsehpreis vorgebrachten Einwände überzeugten nicht.

Quelle: Legal Tribune Online