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Mathias GierthRechtsanwalt
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OLG Rostock zu Kreuzfahrt-Reisebedingungen: Umbuchen und Stornogeführ verlangen können geht zu weit

Stornogebühr, Umbuchung und Quarantänekosten: Mehrere Klauseln in den Bedingungen eines Kreuzfahrt-Reiseveranstalters halten der rechtlichen Prüfung durch das OLG Rostock nicht stand.

Stornogebühr, Umbuchung und Quarantänekosten: Mehrere Klauseln in den Bedingungen eines Kreuzfahrt-Reiseveranstalters halten der rechtlichen Prüfung durch das OLG Rostock nicht stand.

Quelle: Legal Tribune Online