Zu allen Beiträgen
Legal Tribune Online
OLG Rostock zu Kreuzfahrt-Reisebedingungen: Umbuchen und Stornogeführ verlangen können geht zu weit
Stornogebühr, Umbuchung und Quarantänekosten: Mehrere Klauseln in den Bedingungen eines Kreuzfahrt-Reiseveranstalters halten der rechtlichen Prüfung durch das OLG Rostock nicht stand.
Stornogebühr, Umbuchung und Quarantänekosten: Mehrere Klauseln in den Bedingungen eines Kreuzfahrt-Reiseveranstalters halten der rechtlichen Prüfung durch das OLG Rostock nicht stand.
Quelle: Legal Tribune Online