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OVG Berlin-Brandenburg ändert Entscheidung des VG: Verfassungsschutz darf "Jüdische Stimme" als "gesichert extremistisch" bezeichnen
Das VG Berlin hatte die Extremismus-Einstufung des antizionistischen Berliner Vereins zunächst gestoppt. Das OVG sah dies nun anders. Der Verein zeige Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet seien.
Das VG Berlin hatte die Extremismus-Einstufung des antizionistischen Berliner Vereins zunächst gestoppt. Das OVG sah dies nun anders. Der Verein zeige Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet seien.
Quelle: Legal Tribune Online