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Mathias GierthRechtsanwalt
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OVG NRW ändert Rechtsprechung: Katholische Schule muss konfessionslose Schülerin aufnehmen

Eine katholische Grundschule hatte katholische Kinder bevorzugt aufgenommen. Jedoch sei nicht die Konfession, sondern der Wohnort für die Aufnahme entscheidend, so das OVG NRW nun. Es hat damit seine bisherige Linie in dieser Frage geändert.

Eine katholische Grundschule hatte katholische Kinder bevorzugt aufgenommen. Jedoch sei nicht die Konfession, sondern der Wohnort für die Aufnahme entscheidend, so das OVG NRW nun. Es hat damit seine bisherige Linie in dieser Frage geändert.

Quelle: Legal Tribune Online