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OVG NRW: keine übliche Gehwegnutzung: Blumenkübel müssen weg
Eine Anwohnerin wollte mit Blumenkübeln das Stadtbild verschönern. Zwanzig Jahre lang wurde das geduldet. Doch weil die Töpfe den Gehweg erheblich verengten, müssen sie nun entfernt werden. Das OVG NRW bestätigte die Entscheidung.
Eine Anwohnerin wollte mit Blumenkübeln das Stadtbild verschönern. Zwanzig Jahre lang wurde das geduldet. Doch weil die Töpfe den Gehweg erheblich verengten, müssen sie nun entfernt werden. Das OVG NRW bestätigte die Entscheidung.
Quelle: Legal Tribune Online