Zu allen Beiträgen
Legal Tribune Online
OVG NRW zu Familienzuschlägen für kinderreiche Beamte: Wer Nachzahlungen will, muss jedes Jahr widersprechen
Landesbeamte mit mindestens drei Kindern bekamen lange zu wenig Geld, so das BVerfG 2020. Deshalb gibt es rückwirkende Nachzahlungen – wenn man die Ansprüche für jedes einzelne Jahr geltend macht. Das hat das OVG NRW klargestellt.
Landesbeamte mit mindestens drei Kindern bekamen lange zu wenig Geld, so das BVerfG 2020. Deshalb gibt es rückwirkende Nachzahlungen – wenn man die Ansprüche für jedes einzelne Jahr geltend macht. Das hat das OVG NRW klargestellt.
Quelle: Legal Tribune Online