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Mathias GierthRechtsanwalt
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Legal Tribune Online

OVG NRW zum Beamtenrecht: Bienenstich auf dem Weg zur Arbeit kann Arbeitsunfall sein

Wo endet das allgemeine Lebensrisiko und wo beginnt der beamtenrechtliche Dienstunfallschutz? Das OVG Nordrhein-Westfalen hat diese Frage für einen Beamten beantwortet, der auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad von einer Biene gestochen wurde.

Wo endet das allgemeine Lebensrisiko und wo beginnt der beamtenrechtliche Dienstunfallschutz? Das OVG Nordrhein-Westfalen hat diese Frage für einen Beamten beantwortet, der auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad von einer Biene gestochen wurde.

Quelle: Legal Tribune Online