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OVG NRW zur gesundheitlichen Eignung: Wegen Harnsteins platzt der Traum vom Polizeiberuf nicht
Ein Polizeibewerber hatte einen Harnstein und wurde deshalb aus dem Bewerbungsverfahren geworfen. Grund: Er könne die medizinisch empfohlene Vorsorge im Polizeialltag nicht immer einhalten. Das war aber nicht rechtens, so das OVG.
Quelle: Legal Tribune Online